RAI-Reiten - Alpaka-Wandern - Übernachten & Campen

Betriebs- und Reitordnung

Stand: 1. Januar 2024


I. Allgemeines

  1. Zum Bundesausbildungszentrum gehören die Stallungen, Reithalle und Reitplatz, Roundpen, Koppeln, Freilaufflächen sowie Nebenflächen, außerdem das Trapper-Inn mit Schulungsraum und sanitären Anlagen.
  2. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Koppeln und Freilaufflächen nicht gestattet.
  3. Das Entwenden von Futtermitteln (Leckerlis, Karotten, Mais, Müsli, Heu, Stroh, etc.) ist verboten. Eigene Futtermittel, die Einsteller ihren Pferden selbst verabreichen wollen, müssen in fest verschlossenen     Eimern oder Boxen aufbewahrt werden. Kein unverschlossenes Futter beziehungsweise Leckerlis in Spinden, Putzkoffern, Hoho-Taschen, etc. aufbewahren.   Die Leckerlis in der Reithalle stehen ausschließlich den     Schulpferden und dem Schulbetrieb zu.
  4. Das Rauchen in den Stallungen, in der Reithalle und in den Nebenräumen ist verboten.
  5. Die Ruhezeiten im Stall sind einzuhalten. Diese sind von 21 Uhr bis 7 Uhr. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn vom Betrieb durchgeführte Veranstaltungen stattfinden, zum Beispiel Abendritte.
  6. Das Stallpersonal handelt auf Anweisung des Betriebsleiters. Besondere Wünsche sind an den Betriebsleiter (Volker Waschk) zu richten (zum  Beispiel besondere Futterwünsche, Hängerverleih, etc.). Für die     Einteilung der Reitstunden und Schulpferde ist ebenfalls der  Betriebsleiter bzw. dessen Vertretung zuständig.
  7. Das Füttern der Pferde an und auf der Koppel und den Freilaufflächen ist allen Reitschülern, Einstellern und Besuchern untersagt, da     dies zu Rangordnungskämpfen der Pferde untereinander mit     Verletzungen führen kann.
  8. Der Betriebs- und Reitordnung liegt die Philosophie des RAI-Reitens zu     Grunde, welche für Reiter und Einsteller verpflichtend ist. Das     Reiten hat im gebisslosen RAI-Reitstil mit dem RAI-Bändele und dem     RAI-Sattel zu erfolgen.
  9. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden  irgendwelcher Art, die insbesondere durch Ausbildungs- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder sonstigen Gütern verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen. Der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgt auf eigenes Risiko.
  10. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebs- und Reitordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen und des Reitbetriebs ausgeschlossen werden. Für Einsteller kann dies zur Kündigung des Einstellvertrags führen.


II. Reitbetrieb auf Schulpferden

  1. Für Reitstunden auf Schulpferden ist spätestens ab der dritten Reitstunde nach der Schnupperstunde eine Zehnerkarte verbindlich. Diese kostet € 230,00.  Ab diesem Zeitpunkt ist auch – ebenso wie für Einsteller – eine     Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung für RAI-Reiten     verpflichtend. Die ersten beiden Reitstunden nach der Schnupperstunde können einzeln abgerechnet werden und kosten € 25,00 für eine Gruppenstunde und € 50,00 für eine Einzelstunde. Für eine Gruppenstunde wird ein Feld der Reitkarte abgestrichen, bei einer Einzelstunde sind es zwei Felder. Eine Gruppenstunde ist bereits ab zwei Reitschülern gegeben, nur ein Reitschüler entspricht einer Einzelstunde. Eine Gruppenreitstunde oder ein Ausritt in der Gruppe kostet somit € 23,00 und dauert 45 Minuten. Eine     Einzelreitstunde oder ein Einzelausritt (= 1 Reitschüler) kostet somit € 46,00 und dauert 45 Minuten. Reitkarten     können über die Reitlehrer oder über den Betriebsleiter bezogen werden.
  2. Wer keine gültige Reitkarte hat, kann keine Reitstunden-Termine vereinbaren.
  3. Reitkarten sind Personen bezogen und gelten für die Person(en), deren Name(n) auf der Reitkarte steht/stehen. Sie sind also nicht übertragbar!
  4. Die Schulpferde werden je nach Ausbildungsstand des Reiters durch den Reitlehrer eingeteilt.
  5. Ausritte mit Schulpferden sind nur in Begleitung eines Reitlehrers im Rahmen  einer gebuchten Reitstunde oder im Rahmen eines gebuchten, ggf.  mehrstündigen Ausritts zulässig.    


III. Stornierungsbestimmungen

  1. Reitstunden: können persönlich, telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, vereinbart werden. Das Absagen einer Reitstunde muss mindestens 24  Stunden vor dem jeweiligen Termin direkt beim entsprechenden     Reitlehrer oder dem Betriebsleiter erfolgen Andernfalls muss die  Stunde voll berechnet beziehungsweise von der Reitkarte abgestrichen werden. Ein Anspruch auf volle Ausnutzung einer Reitstunde besteht nur dann, wenn der Reitschüler die Stunde pünktlich beginnt. Ein unentschuldigtes Fehlen ist immer kostenpflichtig.
  2. Ausritte: können persönlich, telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, vereinbart werden. Das Absagen einer Teilnahme muss mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen - entweder direkt beim     entsprechenden Reitlehrer oder dem Betriebsleiter. Andernfalls muss der Ausritt voll berechnet beziehungsweise von der Reitkarte abgestrichen werden. Eine Rückerstattung eines online gebuchten und bereits bezahlten Ausrittes ist bei verspäteter Absage nicht möglich. Ein unentschuldigtes Fehlen ist immer kostenpflichtig.
  3. Kurse oder Seminare:  können persönlich, telefonisch oder schriftlich, zum Beispiel per  E-Mail, vereinbart oder über unsere Online-Angebote gebucht werden. Das Absagen einer Teilnahme muss mindestens 72 Stunden vor dem     jeweiligen Termin erfolgen - entweder direkt beim entsprechenden Kurs- oder Seminarleiter oder dem Betriebsleiter. Andernfalls muss der Kurs oder das Seminar voll berechnet werden. Eine Rückerstattung eines online gebuchten und bereits bezahlten Kurses oder Seminares     ist bei verspäteter Absage nicht möglich. Ein unentschuldigtes Fehlen ist immer kostenpflichtig.
  4. Ausnahmen: Reitschüler, Kurs- oder Seminarteilnehmer, die ein ärztliches Attest vorweisen  können, erhalten auch bei kurzfristigen Absagen ihr Guthaben erstattet beziehungsweise die gebuchte Reitstunde oder der gebuchte Ausritt wird nicht von der Reitkarte abgestrichen. Dazu ist es notwendig, das Attest innerhalb einer Woche ab dem verpassten Termin beim Betrieb vorzulegen, wahlweise auch in digitaler Form.


IV. Pensionspferde / Einsteller

  1. Das Bundesausbildungszentrum überlässt nach Verfügbarkeit Freilaufplätze und Boxen für das Einstellen von Pferden. Für die Einstellung von Pensionspferden ist ein gesonderter Einstellvertrag abzuschließen. Dies Betriebs- und Reitordnung ist in ihrer aktuellen Fassung Bestandteil des Einstellvertrags und wird jedem Pferdebesitzer direkt übergeben.
  2. Veränderungen und Umbauten an betriebseigenen Gebäuden oder Einrichtungen sind mit dem Betriebsleiter abzusprechen und genehmigungspflichtig durch den Betriebsleiter, zum Beispiel Aufstellen eines Spinds, Anbringen von Haken an der Box, etc.
  3. Der Preis für die Unterstellung von Pensionspferden beträgt € 310,00 pro Monat.Die Stallmiete ist bis zum dritten Werktag des laufenden Monats auf das Konto des Betriebs bei der Stadtsparkasse Augsburg, IBAN DE96 7205 0000 0252 3080 69 zu überweisen oder in bar an den Betriebsleiter zu bezahlen. Die fristgerechte Kündigung erfolgt vier Wochen zum Monatsende, bei mehr als einem eingestellten Pferd acht Wochen zum Monatsende.
  4. Extra-Leistungen müssen gesondert berechnet werden: 
    - Verabreichung von Medikamenten bzw. Zusatz-Futter bei täglicher Gabe => € 15,00 / monatl.
    - Behandlung von Wunden, Verletzungen, Augensalben, Waschungen, etc. => € 10,00 / tägl.
    - Führen eines Pferdes bei Krankheit, maximal 15 Minuten täglich => € 10,00 / tägl.
    - Herbeirufen des Tierarztes und Helfen bei der Behandlung => € 10,00
    - Aufhalten beim Hufschmied  => € 15,00
    Wir  bitten, den entsprechenden Betrag an den Betriebsleiter unaufgefordert zu bezahlen.
  5. Wurmkuren werden zwei Mal pro Jahr durchgeführt. Der Einsteller wird darüber informiert und trägt die Kosten für sein Pferd.
  6. Alle Pferde im Bundesausbildungszentrum müssen geimpft sein. Pensionspferde müssen mindestens gegen Tetanus geimpft sein. Auf Verlangen des Betriebsleiters ist der Impfpass vorzuzeigen. Die Einsteller tragen die Kosten für ihre Pferde.
  7. Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen. Dem Betriebsleiter ist auf Verlangen eine Kopie der aktuellen Versicherungspolice auszuhändigen.
  8. Unsere Hufschmiede bzw. Hufpfleger kommen zu festen Terminen, ca. alle acht Wochen, in das Bundesausbildungszentrum. Als Service bieten wir an,     sich diesen Terminen anzuschließen und den Betriebsleiter darüber zu informieren. Für das Aufheben des eigenen Pferdes ist der Pferdebesitzer selbst zuständig. Im Notfall hebt auch das Stallpersonal nach Absprache die Hufe des Privatpferdes auf; hierfür werden € 15,00 berechnet.


IV. Reitordnung

  1. Das Bundesausbildungszentrum ist vorrangig für die Ausbildung von Reitern und Pferden zuständig sowie die Verbreitung des RAI-Reitens. Es nutzt hierfür die gesamte Anlage. Privatreiter,  Reitbeteiligungen sowie Einsteller dürfen Reithalle, Reitplatz und Roundpen kostenlos nutzen, sofern diese nicht vom Bundesausbildungszentrum benötigt werden.
  2. Alle Reiter und Benutzer der Anlagen haben Pferde-Äpfel unaufgefordert und unverzüglich nach dem Reiten zu entfernen und auf den Misthaufen zu bringen. Die benutzten Geräte sind an ihren Platz zurück zu bringen. Die Reithalle ist nach Bedarf (Staub-Husten) mit dem Wasserschlauch zu spritzen.
  3. Vor Betreten und beim Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen. Das Aufsitzen erfolgt nicht im Stallbereich. Während der Reitstunde ist das Betreten der Reitbahn mit und auch ohne Pferd nicht erlaubt.
  4. Ist an der offenen Seite der Reithalle eine Absperrung (Kette, Schnur,  Stange) angebracht, so bedeutet dies, dass an der Halle vorübergehend (wegen Pferde-Ausbildung oder -korrektur) nicht vorbei gegangen werden darf.
  5. Das  Reiten auf dem Gelände und der gesamten Wege des     Bundesausbildungszentrums ist nur im Schritt erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebsleiters. Das Betreten der Baustelle(n)  und aller  mittels Zaun und Hinweisschildern gekennzeichneter Flächen ist strikt verboten!
  6. Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) sind verpflichtet, einen passendenHelm beim Reiten zu tragen.
  7. Alle Reiter im Bundesausbildungszentrum haben einen Haftungsausschluss zu unterschreiben; bei Jugendlichen und Kindern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.


V. Reiten im Gelände

  1. Bei     Ausritten von Abteilungen sind die Anweisungen des Reitlehrers zu  befolgen. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Bei Begegnungen mit anderen Reitern oder Fußgängern nur Schritt reiten.
  2. Ausritte ohne Aufsicht des Reitlehrers sind auf Schulpferden nicht erlaubt. Das Bronzene Reitabzeichen im RAI-Reiten ist der „Führerschein“ für das Gelände und somit die Voraussetzung für die Teilnahme an Ausritten auf Schulpferden.


Wir wünschen allen Reitern und Pferdebesitzern ein harmonisches Miteinander und viel Freude bei dem wunderschönen Hobby, dem RAI-Reiten.

Denn Ihr wisst ja: Das Glück der Erde, liegt auf dem Rücken der gesundenPferde.

- der Betriebsleiter -